Das Gerichtsverzeichnis bietet eine komplette Liste aller Gerichte in Deutschland. In der Gerichtsliste werden alle Gerichte von A - Z aufgelistet. Neben der Gerichtsliste mit allen Gerichten in Deutschland können alle Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte separat angezeigt werden. Im Gerichtsverzeichnis findet man die komplette Anschrift und alle Kontaktdaten wie Telefon, Telefax und E-Mail für alle aufgeführten Gerichte. Zu jedem Gericht wird angezeigt welches andere Gericht übergeordnet und/oder untergeordnet ist. So kann man sich alle zugehörigen Gerichte vom Oberlandesgericht München auflisten lassen.
Mit dem Tool für alle Gerichte in Deutschland kann man einfach alle Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte in seiner Nähe finden. Auf der Karte werden alle Gerichte im Umkreis der gewünschten Adresse angezeigt. Es können von der Karte aus weitere Details zu den Gerichten angezeigt werden. Das Tool bietet die Möglichkeit sich einen Eindruck über die Verteilung der Gerichte in Deutschland zu verschaffen und die Kontaktdaten von nahe gelegenen Gerichten zu finden.
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Das Amtsgericht ist für viele insbesondere kleine Verfahren die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Amtsgerichte gehören zu einem übergeordneten Landgericht, dass dann die nächst höhere Instanz darstellt. An Amtsgerichten werden hauptsächlich Verfahren aus dem Strafrecht und Zivilrecht verhandelt. Amtsgerichte sind in Zivilrecht für Mahnverfahren und alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro. Darunter fallen insbesondere Fälle aus dem Familienrecht und dem Mietrecht. Das Amtsgericht ist das Vollstreckungsgericht für alle Verfahren der Zwangsversteigerung und Insolvenzverfahren im Zuständigkeitsbereich.
Das Landgericht bildet die zweite Instanz zwischen Amtsgerichten und Oberlandesgerichten. Zu jedem Landgerichtsbezirk gehören mehrere Amtsgerichte. Insgesamt gibt es 115 Landgerichte in Deutschland. Für ein Landgericht werden jeweils Zivilkammern und Strafkammern gebildet. So bilden sich insgesamt 4 Kammern. Die Zivilkammer, Handelskammer, Strafkammer und die Strafvollstreckungskammer bilden die Struktur des Landgerichts. Das Landgericht ist als zweite Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile von untergeordneten Amtsgerichten zuständig.
Das Oberlandesgericht bildet als oberstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes die höchste Instanz auf Bundesebene. Das OLG bildet nach § 116 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Zivilsenate und Strafsenate. Die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte ist durch das Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Die Verfahrensordnungen und die landesrechtlichen Zuständigkeitsverordnungen regeln die örtliche Zuständigkeit. Es gibt insgesamt 24 Oberlandesgerichtsbezirke in Deutschland mit 115 untergeordneten Landgerichten. Als höchste Instanz sind die Oberlandesgerichte für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile von untergeordneten Landgerichten zuständig.