Der Fachanwalt für den gewerblichen Rechtsschutz sollte Ihr Ansprechpartner erster Wahl sein, wenn Sie Klärungsbedarf in Hinblick auf unlautere Wettbewerbshandlungen, das Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, zum Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster und Sortenschutzrecht haben.
Ebenso sollten Sie ihn kontaktieren, wenn Sie wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen wollen oder jemand diese Ihnen gegenüber geltend macht, wenn Sie Fragen zu Designrecht und/ oder deutschem, wie auch dem europäischen Markenrecht beschäftigen.
Wollen Sie ein Firma gründen und in Hinblick auf die Geschäftsbezeichnung und sonstige Kennzeichen stellen sich Ihnen offene Fragen? Der Fachanwalt des gewerblichen Rechtsschutzes weiß diese präzise und vertraulich zu beantworten.
Der Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz wird Ihnen auch bei internationalen Vertragsabschlüssen beratend zur Seite stehen und kann helfen, wenn es um urheberrechtliche Bezüge oder auch kartellrechtliche Fragen geht.
Der Anwalt steht mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie die Voraussetzungen des Schutzes technischer Erfindungen, Schutz von Patenten oder Besonderheiten des Verletzungsprozesses interessieren und geklärt wissen wollen.
Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist Fachmann im Lizenzvertragsrecht, bei der Zuordnung von Leistungsergebnissen, und bei Fragen zum Arbeitnehmererfinderrecht.
Im Anwaltsverzeichnis finden Sie einen kompetenten Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz in Ihrer Nähe!
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