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Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Der Fachanwalt für Informationstechnologierecht weiß um die besonderen technischen und organisatorischen Grundlagen, die sich auf diesem Gebiet ergeben können, sowie um den Schutz des geistigen Eigentums und um vertragsrechtliche Grundlagen der Informationstechnologien, aber auch die Erstellung, Pflege, Vertrieb und die überlassung von Software.

Der Fachanwalt für Informationstechnologierecht berät Sie über Ihre Verantwortung für Inhalte, bei Fragen zum Schutz des geistigen Eigentums, in Bezug auf das Kennzeichenrecht, so insbesondere bei Domain-rechtliche Fragestellungen und bei Fragen in Bezug auf E-Commerce und Web-Design-Verträge.

Der Fachanwalt für Informationstechnologierecht ist firm, wenn es um wirtschaftliche Grundlagen, Providerverträge, Hardwareverträge, Verbraucherverträge, geplante IT-Projekte und Fragen des Outsourcing geht, er kennt sich darüber hinaus ebenso aus, wenn es um Fragen des Recht des Datenschutzes, der Sicherheit der Informationstechnologien und der elektronischen Signaturen und deren berufsspezifischen Besonderheiten geht.

Auf das öffentliche Recht bezogen steht der Fachanwalt für Informationstechnologierecht Ihnen bei sämtlichen Fragen des Vergaberechts und des Vergabeverfahrens, bei Fragen zum Recht des E-Gouvernements, bei Ausnahmen von Verfahren, bei Grundprinzipien der Auftragsvergabe und den sich ergebenden kartellrechtlichen Bezügen mit Rat und Tat zur Seite.

Auch hinsichtlich strafrechtlicher Fragen im Bereich der Informationstechnologien und hinsichtlich internationaler Fragestellungen (auch in Hinblick auf das internationale Privatrecht) weiß er zu beraten und Lösungswege aufzuzeigen.

Im Anwaltsverzeichnis finden Sie einen kompetenten Fachanwalt für Informationstechnologierecht in Ihrer Nähe!

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