Der Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht berät Sie hinsichtlich des Urheberrechts, einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, der Leistungsschutzrechte, des Urhebervertragsrechts und internationaler Urheberrechtsabkommen.
Genauso kann er Ihnen wie kein Zweiter mit Rat und Tat zur Seite stehen, sofern Sie Fragen zum Verlagsrecht, sowie des Musikverlagsrechts haben oder sich über das Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung oder das Rundfunkrecht informieren wollen.
Der Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht kennt die wettbewerbsrechtlichen und werberechtlichen Bezüge des Urheber- und Medienrechts, des Titelschutzes, die Besonderheiten des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, aber auch des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen, sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung.
Auch weiß der Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht um die Verfahrensrechte und Besonderheiten des Prozessrechts und wird Ihnen kompetent zur Seite stehen.
Im Anwaltsverzeichnis finden Sie einen kompetenten Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht in Ihrer Nähe!