Freihändiges Fahren
Freihändiges Fahren ist nach der Straßenverkehrs-Ordnung ausdrücklich verboten. Es müssen auch beide Füße an den Pedalen sein, es sei denn der Straßenzustand erfordert etwas anderes1.
Musik hören und Telefonieren
Das Telefonieren ist seit 2001 auch auf dem Fahrrad verboten. Musik hören ist grundsätzlich erlaubt. Sie darf über Kopfhörer in einer Lautstärke gehört werden, die die Wahrnehmung im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt. Solange man also alles um sich herum mitbekommt kann man Musik hören. (vgl. OLG Köln v. 20.02.1987 (Az.: SS 12/87) )
Nichtbenutzung des Radweges
Grundsätzlich besteht eine Nutzungspflicht des Radweges für Radfahrer2. Dies gilt auch für Liegeräder. Ist die Benutzung unzumutbar, besteht keine Nutzungpflicht. Ignoriert ein Radfahrer einen mit einem Radwegschild gekennzeichneten Radweg, haftet er bei einem Unfall grundsätzlich mit. (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2011, Az. 24 U 34/11)
Beleuchtung
Fahrräder benötigen im Straßenverkehr eine fest angebrachte Beleuchtung, die durch eine Lichtmaschine betrieben wird. Mit einer Lichtmaschine ist ein Fahrrad-Dynamo gemeint. Nur Beleuchtungen von Rennräder unter 11 kg dürfen durch Batterien betrieben werden und müssen nicht fest angebracht sein. Die kompletten Voraussetzungen für die vorschriftsgemäße Beleuchtung und Reflektoren am Fahrrad kann man dem §67 StVZO entnehmen. Wer bei Dunkelheit ohne Licht fährt, muss bei einem Unfall grudsätzlich haften. (vgl. OLG Frankfurt, Az. 24 U 201/03 )
Wenn Ihnen der Führerschein entzogen werden soll oder ein hohes Bussgeld verhängt wurde, sollte eine Beratung bei einem Anwalt für Verkehrsrecht in Betracht gezogen werden.
1 Vgl. §23 STVO
2 Vgl. § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO
Welches Vergehen kostet wieviel Bussgeld? Im Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer finden Sie das entsprechende Bußgeld zu einem Vergehen. [Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer]
Führerscheinentzug ab 1,6 ‰:
BVerwG – 3 C 32.07 v. 21. Mai 2008
Ab 1,6 Promille im Straßenverkehr darf einem Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer der Führerschein entzogen werden.
Musik hören auf dem Fahrrad:
OLG Köln – Az.: SS 12/87 v. 20.02.1987
Nichtbenutzung des Radweges:
OLG Frankfurt – Az. 24 U 34/11 v. 28.10.2011
Wenn ein Radfahrer auf einer Ölspur auf einer Straße stürzt, hat er ein Mitverschulden, wenn nebendran ein einwandfreier Radweg war.
Mitschuld bei Fahren ohne Licht:
OLG Frankfurt, Az. 24 U 201/03
Kommt es zu einem Unfall, der mitunter dadurch verursacht wurde weil der Radfahrer keine Beleuchtung an seinem Fahrrad hatte, hat er eine Mitschuld.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.