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Mietminderungstabelle: Mängel im Bad – Sanitäranlagen und Warmwasserversorgung

Bewertung
[Gesamt: 15 Ø: 2.9]

Ordnungsgemäß funktionierende Sanitäranlagen stellen eine Selbstverständlichkeit dar. Zumindest bis zu jenem Zeitpunkt, an dem sie ausfallen und man umgehend feststellt, dass Mängel in diesem Bereich die Lebensqualität massiv einschränken können. Eine fehlende Versorgung von warmem Wasser kann darüber hinaus zu Gesundheitsgefährdungen führen.
Somit könnte neben dem Anspruch auf Mietminderung auch ein solcher auf Schmerzensgeld vorliegen.

Auch hier gilt für die Durchsetzung von Ansprüchen als oberste Priorität: sollten Sie Probleme mit den Sanitäranlagen oder der Warmwasserversorgung haben, müssen diese unbedingt dem Vermieter angezeigt werden. Er muss die Möglichkeit erhalten, das Problem zu beseitigen. Werden die Mängel durch den Vermieter jedoch nicht behoben, kann eine Mietminderung in Betracht kommen. Sollten Sie eine Mietminderung und etwaige andere Ansprüche gegen Ihren Vermieter durchsetzen wollen, sollten Sie sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen.




Die nachfolgende Mietminderungstabelle gibt einen Überblick an Gründen für eine Mietminderung und zeigt auf, wie hoch die prozentuale Mietminderung in verschiedenen Fällen ausgefallen ist.
Jedoch spielen in den jeweiligen Entscheidungen zumeist unterschiedliche Mängel, in Wechselwirkung, die entscheidende Rolle für die letztliche Mietminderungsquote.
Das bedeutet, dass auch diesbezüglich jede Minderungstabelle mit Vorsicht zu genießen ist.
Es bedarf einer umfassenden persönlichen Einschätzung der eigenen Situation, um die richtige Höhe der Mietminderung festzulegen. Dabei sollte der Blick in den Mietvertrag nicht vernachlässigt werden.

Übersicht Mietminderung Urteile

Stichwort(e)

Sachverhalt

Quote

Aktenzeichen des jeweiligen Gerichts

Mietminderung Abfluss

Defekter Badewannenabfluss

3 %

AG Schöneberg

5 C 72/90

Mietminderung Abfluss, Toilette

Fäkalienrückfluss auf Grund konstruktionsbedingten Mangels der Toilette

5 %

AG Schöneberg

5 C 72/90

Mietminderung Abwasser

Abwasser einer oberhalb gelegenen Nachbarswohnung fließt vollständig in die Toilette

20 %

AG

Berlin-Neukölln

8 C 473/81

Mietminderung Abwasserstau

Überschwemmung und Fäkalgeruch nach Austritt von Abwasser aus WC und Badewanne auf Grund defekter Abwasserinstallation

38 %

AG Groß-Gerau,

21 C 1336/78

Mietminderung Bad

Reparaturarbeiten im Bad über mehrere Tage

20 %

LG Berlin

64 S 21/98

Unbenutzbarkeit von einzig vorhandener Bad- und Duschanlage

33 %

AG Köln

206 C 85/95

Fehlende Duschmöglichkeit (+ massive Schimmelbildung und Lärm durch Trocknungsgeräte)

80 %

AG Köln

224 C 100/11

Mietminderung Badewanne

Benutzung der Badewanne laut Hausordnung auf wenige Stunden in der Woche eingeschränkt

24 %

AG Helmstedt

3 C 672/86

Badewanne nicht benutzbar

18,75 %

AG Goslau

8 C 716/72

Mietminderung Badezimmerfliesen

Nach Renovierung verschiedenfarbige Badezimmerfliesen

5 %

LG Kleve

6 S 285/90

Mietminderung Dusche

Unbenutzbare Dusche

16 %

AG Köln

221 C 85/86

Mietminderung Duschkabine, Heizung, Treppenhaus

Defekte Duschkabine sowie Heizung, Geruch im Treppenhaus

15 %

AG Gießen

48 C 48/15

Mietminderung Toilette

Unzureichender Wasserdruck der Toilette

15 %

AG Schöneberg

49 C 133/92

Mietminderung und Schmerzensgeld wegen verstopfter Toilette

50 %

AG Hannover

559 C 3475/08

Mietminderung Warmwasser

Totaler Warmwasserausfall in den Wintermonaten

100 %

LG Berlin

65 S 70/92

Mangelhafte Warmwasserversorgung

10 %

LG Görlitz

7 C 372/92

Mietminderung Wasser

Auftreten von braunem, extrem eisenhaltigem Wasser

20 %

AG Görlitz

3 C 1347/96

Mietminderung Wasser, Gas, Heizung

Ausfall der Wasser- und Gasversorgung sowie Heizung während den Heizmonaten

100 %

LG Berlin

67 T 70/02