Sie möchten Ihren Handy- bzw. Mobilfunkvertrag kündigen? Dann laden Sie sich kostenlos die Vorlage zur Kündigung eines Handyvertrags runter. Einfach die Daten in der Kündigungsvorlage ändern, Kündigung ausdrucken und losschicken.
Das immer größer werdende Angebot an Mobilfunktarifen und einem verstärkten Trend zu Flatrate-Angeboten, veranlasst Handynutzer häufiger Ihre Mobilfunkverträge zu kündigen. Bei der Kündigung von Handyverträgen müssen allerdings einige Dinge beachtet werden. Wichtige Angaben für die Kündigung finden Sie in Ihrem Handyvertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Mobilfunkanbieters.
1. Besteht eine Mindestvertragslaufzeit?
Oft werden Handyverträge über 24 Monate geschlossen und verlängern sich oft nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate. Bei einem Handyvertrag mit Mindestvertragslaufzeit sollte eine Kündigung genau geplant sein, da der Vertrag sonst schnell ein weiteres Jahr läuft.
2. Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Die meisten Mobilfunkanbieter haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist unbedingt erforderlich, damit die Kündigung auch wirksam und somit rechtsgültig ist. Dabei ist der Eingang der Kündigung beim Anbieter entscheidend zur Einhaltung der Kündigungsfrist.
Sind diese zwei wichtigen Fragen geklärt, steht der fristgerechten Kündigung nichts mehr im Wege.
Eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform und ist unterschrieben an den Anbieter zu übermitteln. Entscheidend zur Wahrung der Kündigungsfrist ist das Datum an dem die Kündigung beim Mobilfunkanbieter eingeht.
Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung, die von der anderen Vertragspartei nicht angenommen werden muss, sie ist aber empfangsbedürftig. Die Kündigung muss der anderen Partei zugehen und wird erst mit dem Eingang beim Anbieter wirksam. Um eine fristgerechte Kündigung sicherzustellen, sollte immer die Dauer für den Postweg mit einkalkuliert werden.
Um den fristgerechten Eingang beim Mobilfunkanbieter auch belegen zu können, sollten Sie Kündigungen immer per Einschreiben mit Rückschein versenden. Die Post bietet Einschreiben mit Rückschein für knapp 5 Euro an.
Tipps:
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