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Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer 2013

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[Gesamt: 2 Ø: 4.5]

Pflichten von FahrradfahrernKein Licht am Fahrrad oder Fahren in der Fußgängerzone, das und noch einige weitere Ordnungswidrigkeiten sind seit dem 1. April 2013 teurer geworden. Die neuen Bußgelder sind seit dem 1. April gültig und im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes einzusehen. Fahrradfahrer, die sich verkehrswidrig verhalten, müssen künftig mit saftigen Strafen rechnen. Wer mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fährt muss jetzt mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen anstatt von 10 Euro. So werden selbst „kleinere Vergehen“ Fahrradfahrer ordentlich zur Kasse gebeten. Die Anhebungen der Bußgelder erfolgte auf Druck des Bundesrates und neben höheren Straften für Autofahrer werden auch Fahrradfahrer mit 5 – 10 Euro mehr Bußgeld rechnen.



Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer

Tatbestand Bußgeld Mit
Behinderung
Mit
Gefährdung
Mit
Unfall
Befahren eines Gehweges 20 € 25 € 30 € 35 €
Befahren eines Radweges in falscher Fahrtrichtung 20 € 25 € 30 € 35 €
Befahren einer Einbahnstraße in falscher Fahrtrichtung 20 € 25 € 30 € 35 €
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone 15 € 20 € 25 € 30 €
Beförderung eines Kindes ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen 5 €
Beförderung einer Person über 7 Jahre auf einem einsitzigen Fahrrad 5 €
Nichtbenutzung des vorhandenen Radwegs 20 € 25 € 30 € 35 €
Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung beim Fahrradfahren 25 €
Nebeneinander Fahrradfahren 20 € 25 € 30 €
Freihändiges Fahrradfahren 5 €
Ohne oder ohne betriebsbereite Beleuchtung Fahrradfahren 20 € 25 € 30 €
Ohne oder ohne betriebsbereite Bremsen oder Reflektoren Fahrradfahren 10 €
Missachtung einer roten Ampel 45 € 100 € 120 €
Missachtung einer roten Ampel (länger als 1 Sekunde) 100 € 160 € 180 €
Missachtung des Vorranges von Fußgängern an einem Zebrastreifen 40 € 50 € 60 €
überquerung eines Bahnüberganges trotz geschlossener Schranke 350 €

(Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des Kraftfahrt Bundesamtes 2014)

Stand: 01.04.2013 – 9. Auflage
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.