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Seminar zur Reform des Bauvertragsrechts
15. März 2017 @ 13:30 - 19:00
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Am 2.03.2016 hat die Bundesregierung den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen.
Versprochen werden: mehr Verbraucherrechte, mehr Transparenz sowie mehr Rechtssicherheit.
Seit langem waren eine Modernisierung sowie eine entsprechende Anpassung des Bauvertragsrechts an heutige Bedürfnisse hinsichtlich einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung notwendig.
So wird mit der Novellierung u.a. beabsichtigt, die Rechte der Bauherren zu stärken. Das betrifft den Vertragsabschluss und seine Vorbereitung, aber auch den Verlauf der Vertragserfüllung. Das Werkvertragsrecht wurde dabei modernisiert und den Anforderungen von Bauvorhaben angepasst. Neben umfangreichen Änderungen des Kaufrechts und der bereits bestehenden Vorschriften des Werkvertragsrechts enthalten die in den neu eingeführten §§ 650 a – 650 u BGB erstmals speziell für den Bauvertrag geltende Regelungen.
Dabei handelt es sich um die wohl umfassendsten Änderungen seit Inkrafttreten des BGB.
Einen Überblick hierüber, wie sich diese Änderungen auf die derzeitige Rechtslage auswirken und welche Probleme sie mit sich bringen, soll innerhalb eines kompetenten Teilnehmerkreises beleutet werden.
Somit richtet sich das Seminar insbesondere an Rechtsanwältinnen und –anwälte sowie Fachanwältinnen und –anwälte für Bau- und Architektenrecht, die auf dem Gebiet des Privaten Baurechts tätig sind und sich zur Reform des Bauvertragsrechts weiterbilden wollen
Referieren wird Dr. Peter Sohn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Versicherungsrecht, Hamm.
Die Schwerpunkte im Überblick:
* Neuregelungen des bestehenden Werkvertragsrechts
* Regelungen zum Bauvertrag
* Regelungen zum Verbrauchervertrag
* Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag
* Regelungen zum Bauträgervertrag
Gebühren:
145,- EUR Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft/Anwaltverein,
jeweils bis 3 Jahre nach Zulassung
250,- EUR Mitglieder Anwaltverein
275,- EUR Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
* Pausenerfrischungen * Arbeitsunterlagen * WertGarantie
Ort:
Factory Hotel * Fon 0251 / 41880
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 15. Februar 2017 * EZ/ÜF 126,- EUR
Münster
(5 Vortragsstunden, §15 FAO)
Anmeldung:
Online: https://www.anwaltakademie.de/register?next=/checkout-overview
Per Fax: https://www.anwaltakademie.de/media/files/cms/Anmeldebogen_DAA_IS_1.pdf
Alle Angaben ohne Gewähr.