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4. Deutscher IT-Rechtstag
27. April 2017 @ 14:00 - 28. April 2017 @ 17:30
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Der Deutsche IT-Rechtstag findet in diesem Jahr zum vierten Male statt und wird organisiert von der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der DeutschenAnwaltAkademie.
Erklärtes Ziel ist dabei ein Forum für den Austausch und das Fördern von Informationstechnologierecht zu schaffen, welches mittels kompetenter Teilnehmer, interessanter und höchst informativer Beiträge sowie Diskussionen alljährlich vollbracht wird.
Dieses Jahr werden die drei großen und spannenden Themenblöcken Virtual Reality, Robotics und Cybercrime sicherlich für viel Gesprächsstoff und fachlichen Input sorgen.
Die Moderation wird Karsten U. Bartels, LL.M., Rechtsanwalt, Stellvertretender Vorsitzender der AG IT-Recht (davit) im DAV, Berlin übernehmen.
Im Detail erwartet Sie folgendes Programm:
Themenblock Virtual Reality
- Produkte und Möglichkeiten – was gibt es – was bringt die Zukunft?
• 5 Rechtsfragen zur Virtual Reality
• Zukunftsprognose VR und AR für die Geschäftswelt
• Virtual Reality und Recht: Praxisfragen in der Diskussion mit den Vortragenden
Themenblock Robotics
- Robotics und Recht: Haftung und Versicherung der Roboter
• Technik und Forschung: was geht – was kommt?
• Robotics: Risiken und Angriffsszenarien
Themenblock Cybercrime
- Darknet
• IT-Strafrecht: Risiken aus Unternehmenssicht - Datenschutz-Grundverordnung und EU-Privacy Shield aus Sicht eines weltweit agierenden Telemedien-Anbieters
• Blockchain und Smart Contracts in der Anwaltspraxis
Am Donnerstag findet im Anschluss an die Vorträge die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des DAV statt. Danach lädt die Arbeitsgemeinschaft zum IT-Rechtsabend ein.
Gebühr:
450,- EUR Mitglieder davit/FORUM Junge Anwaltschaft
495,- EUR Nichtmitglieder
185,- EUR Teilnahme nur am Donnerstag (28. April 2016)
zzgl. gesetzl. USt.
Ein Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO wird erteilt.
Anmeldung:
Online: https://www.anwaltakademie.de/anmeldung/4-it-rechtstag/register
Alle Angaben ohne Gewähr.