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18. Frühjahrstagung Medizinrecht
20. April 2018 @ 09:30 - 21. April 2018 @ 14:00
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Die seit über 18 Jahren bestehende Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Mitglied in einem dem DAV angeschlossenen Anwaltverein sind. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht hat es sich zum Ziel gemacht, als Berufsfachverband die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern, Fragen des Medizinrechts zu erörtern sowie zu Fortbildungen auf diesem Gebiet beizutragen.
Auf der diesjährigen 18. Frühjahrstagung wird u.a. über relevante Rechtsprechungsupdates referiert und über Themen wie das Organisationsverschulden im Krankenhaus, den § 299a StGB, Impfschäden sowie Telemedizin und Cyber Doc gesprochen.
Anmeldung:
DeutscheAnwaltAkademie – jurEvent
Tobias Hopf
Tel.: 030/726153180
Fax: 030/726153188
hopf@anwaltakademie.de
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