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SCHUFA Selbstauskunft

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Schufa SelbstauskunftDie SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit) ist eine privatwirtschaftlich organisierte Aktiengesellschaft (SCHUFA Holding AG).
Nachdem bereits über Jahrzehnte hinweg von Unternehmen und Gesellschaftern das Konzept angewandt wurde, welches das Zahlungsverhalten von Kunden analysierte und diese entsprechend mit gewissen (Dienst-)Leistungen versorgte, wurde 1952 der Bundes-Schufa e.V. gegründet.
Seit dem Jahr 2000 ist das Unternehmen als SCHUFA Holding AG bekannt und hat ihren Geschäftssitz in Wiesbaden.

Was ist die Aufgabe der SCHUFA?

Die SCHUFA macht es sich zum Ziel, einem Kreditgeber Gewissheit über die Bonität des Kunden zu gewähren, um Kreditausfälle vorzubeugen. Damit einhergehen soll auch ein Schutz des Kreditinteressenten, welcher zu Rückzahlungen womöglich nicht imstande wäre.
Wie jedoch jeder Bereich, der mit sensiblen, persönlichen Daten hantiert, ist auch das Vorgehen der Schufa aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht unproblematisch.

Wie steht es mit der SCHUFA rechtlich?

So wurde bereits im Jahr 1985 vom BGH ein Urteil gefällt, wonach die damaligen „Schufa-Klauseln“ unzulässig waren (BGH, Urt. v. 19.09.1985 – III ZR 213/83). Seither dürfen Kundendaten nur noch dann an die SCHUFA weitergeleitet werden, wenn die jeweiligen Kunden hierzu eingewilligt haben. Seit April 2010 ist in §28a BDSG gesetzlich verankert, unter welchen (spezifischen) Voraussetzungen, Kundendaten übermittelt werden dürfen. So z.B., wenn eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden und eine Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen notwendig ist sowie die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt wurde (§28 Abs.1 Nr.1 BDSG).
Heute wirbt das Unternehmen mit „Transparenz, Schutz und Sicherheit“.

Welche Daten speichert die SCHUFA?

Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen und Banken Daten der SCHUFA übermitteln und Auskunft anfordern dürfen, wenn es sich um eine Kreditgewährung handelt. Hierunter sind auch Vorgänge zu

zählen, die an ein wirtschaftliches Risiko gekoppelt sind; so z.B. bei Waren und Dienstleistungen, welche erst nach Kaufabwicklung sowie Warenerhalt gezahlt werden.




Bei den Informationen, die gespeichert und übermittelt werden, handelt es sich zum einen um Eckdaten wie Name, Adresse und Geburtstag. Zum anderen um kreditrelevante Daten, wie Girokonto- oder Kreditkarteninformationen. Schließlich sind auch speicherungsfähige Informationen solche über Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte oder Eidesstaatliche Versicherungen.
Dabei werden jeweils die branchenrelevanten, positiven oder negativen, Auskünfte herausgegeben; bei welcher Bank oder welchem Unternehmen man z.B. Kunde ist hingegen nicht.

Wie kann ich meine SCHUFA-Informationen abfragen?

Zum einen kann man sich mit Fragen und Problemen direkt an das SCHUFA-Portal wenden. Dort werden u.a. sog. meineSCHUFAPakete angeboten, bei denen man gespeicherte Daten und Veränderungen im Blick haben kann. (Achtung, diese Angebote sind z.T. mit Kosten verbunden.)

Mit Hilfe eines Formulars und entsprechenden Versandhinweisen können Sie einfach eine kostenfreie SCHUFA-Selbstauskunft zu beschaffen.
Die SCHUFA-Selbstauskunft kann dazu dienen, zu erfahren, welche Informationen bei der SCHUFA gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergeleitet wurden (Datenübersicht nach
§34 BDSG).
Sie müssen lediglich Ihre Daten einfügen und das Schreiben zusammen mit einer Kopie von Ihrem Ausweis an eine der genannten Adressen verschicken. Eine Kopie des Ausweises ist zur Sicherstellung der Identität notwendig. Die Bearbeitungszeit variiert von 1 bis zu 6 Wochen.

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