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Anwaltsverzeichnis für Deutschland

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Marketing für Anwaltskanzleien

Bewertung
[Gesamt: 3 Ø: 4.7]
Marketing für AnwaltskanzleienMarketing und Öffentlichkeitsarbeit („PR“) sind für eine Kanzlei sehr wichtig, da sie nicht nur die Aufmerksamkeit erhöhen, sondern auch aktiv Mandate generiert. Durch gute und regelmäßige PR kann man Aufmerksamkeit bei potenziellen Mandanten erzielen und so eine langfristig ausgelegte Zusammenarbeit zwischen Mandant und Kanzlei zu erreichen.
Jedoch unterliegen Anwälte genau wie Ärzte einer Werbebeschränkung. Es gibt nach § 6 BORA und § 43 b BRAO strenge Regelungen ob und wie ein Rechtsanwalt für seine Kanzlei werben darf.
Auf folgende Werbemaßnahmen darf ein Anwalt zurückgreifen, um für seine Kanzlei zu werben und potenzielle Mandanten anzusprechen.

Veröffentlichungen und Medienauftritte:
Ein ganz wichtiger Teil des Kanzlei-Marketings sind Publikationen und Veröffentlichungen. Wenn Sie fachspezifische Artikel in Fachzeitschriften veröffentlichen, werden Leser aus diesen Bereichen auf Sie aufmerksam und behalten Sie im Hinterkopf. Artikel über Verkehrsrecht sind in Autozeitschriften gut platziert oder Beiträge zum Immobilienrecht in der lokalen Tageszeitung, vor allem wenn sie regelmäßig Artikel schreiben. Die größte Zielgruppe findet sich aber im Internet. Leser, die ein Problem haben, können Artikel über neue Urteile oder neue Gesetze in Suchmaschinen finden und wissen sofort, dass Sie sich damit auseinandergesetzt haben. Das eröffnet ihnen die Möglichkeit als kompetenter Ansprechpartner in Betracht genommen zu werden.
Auftritte im Radio und Fernsehen werden zu einem starken Bekanntheitsgrad führen. Sind die Auftritte qualitativ wertvoll, stellen sie sich in der Öffentlichkeit als Experte dar.
Fachbücher und Artikel in juristischen Fachzeitschriften werden eher die Aufmerksamkeit von Juristen auf sich ziehen, die ja nicht zur Zielgruppe gehören. Also sind leicht verständliche Bücher, die auch Fachfremde verstehen, hilfreicher.




Branchenbuch:
Die beiden gängigsten Orte zur Anwaltssuche sind das Branchenbuch und Verzeichnisse im Internet. Eintragungen in diesen sind sehr wichtig. Vor allem die älteren Generationen werden bei Rechtsproblemen noch in Telefonbücher oder Ähnliches schauen.
Die jüngeren Generationen werden aber die Suche im Internet bevorzugen. Dort ist es wichtig schnell gefunden zu werden. Deswegen sind Eintragungen in den wichtigsten Verzeichnissen unumgänglich. Weitere wichtige Aspekte im Internet werden im nächsten Thema aufgegriffen:

Internetmarketing:
Das wichtigste Medium, um von potentiellen Mandanten gefunden zu werden, ist das Internet. Der Großteil der Menschen in Deutschland sucht im Internet, wenn sie etwas suchen. SEO (Search Engine Optimization) ist das Stichwort. Es heißt auf Deutsch übersetzt
„Suchmaschinenoptimierung“. Dies bedeutet, dass, wenn Sie eine Kanzlei für Erbrecht haben und jemand bei einer Suchmaschine „Erbrecht“ eingibt, Ihre Internetseite als erste in der Liste steht.
Wenn das der Fall ist, haben Sie gegenüber anderen Kanzleien einen enormen Vorteil. Eine
Anleitung zu geben, wie SEO funktioniert würde hier den Rahmen sprengen und ist auch für einen Laien sehr kompliziert. Es läuft auf eine vernünftige Einarbeitung oder Beauftragung von externen Firmen hinaus.

Homepage:
Nach § 6 II 2 BORA ist eine Homepage von einem Rechtsanwalt zulässig, da sie als „anderes vergleichbares Informationsmittel“ dient. Der Internetauftritt wird somit zu Ihrem Aushängeschild und repräsentiert Ihre Kanzlei. Er muss also seriös sein. Die Homepage sollte den potentiellen  Mandanten einladen und nicht sofort abschrecken. Sie sollte also nicht steril und mit einer Flut von Informationen gefüllt sein und auch nicht stümperhaft bunt wirken. Es ist oft unumgänglich externe Firmen damit zu beauftragen.
Auf der Homepage sollten alle wichtigen Informationen über die Kanzlei stehen. Eine Selbstdarstellung, Fachrichtungen und Qualifikationen der Mitarbeiter. Zudem sollte sie  natürlich auch Kontaktdaten, Anfahrtsskizzen und Ähnliches enthalten. Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Informationspflichten nach § 5 TMG, die gewerblich genutzte Homepages haben müssen. Nicht zu vergessen ist eine Optimierung für Smartphones und Tablets. Viele User suchen heutzutage über diese Geräte. Wenn nun ihre Homepage nicht richtig angezeigt wird, haben sie einen Nachteil gegenüber ihren Konkurrenten. Zweifelsohne hat sich die Kanzlei Homepage zu einem der effektivsten und wichtigsten Instrumente zur Akquise von Mandanten herausgestellt.

Soziale Netzwerke:
Auch Anwälte sollten soziale Netzwerke gezieltes Anwalt Marketing betreiben. Bei sozialen Netzwerken denkt jeder zwangsläuftig an Facebook, aber diese scheinen wenig geeignet für das Kanzlei Marketing. Business Netzwerke wie Xing oder Linkedin hingegen sind bestens geeignet um Business Kontakt zu finden und zu pflegen. Besonders für Anwaltskanzleien die sich auf Gewerbetreibende und Firmenkunden spezialisiert haben, stellen solziale Netzwerke wie Xing und Linkedin ein gute Möglichkeit dar, neue Mandanten zu aquirieren. Unser Tipp: Melden Sie sich bei beiden Portalen an und suchen Sie die Namen von Visitenkarten auf Ihrem Schreibtisch. Sie werden sicherlich eine Reihe an Leuten finden und so können Sie sich schon ein kleines Netzwerke aufbauen. Achten Sie darauf, dass das Profil vollständig ausgefüllt wird und Sie Ihre Homepage bei den Kontaktdaten angeben.

Kanzleibroschüren & Flyer:
Kanzleibroschüren sind ebenfalls gemäß § 6 II 2 BORA ausdrücklich zugelassen. Sie dienen als ein geeignetes Mittel die Kanzlei zu repräsentieren. Wie bei allen Werbemaßnahmen ist es auch hier wichtig, den Kunden von der eigenen Kanzlei zu überzeugen. Das Auftreten sollte also seriös und informativ sein. Geben Sie wie auf der Homepage Angaben zur Kanzlei, Sachgebieten, Referenzen, Erfahrungen und Informationen zu den Mitarbeitern. Eine Abhebung von anderen Kanzleien ist genauso wichtig, wie eine Sprache, die auch Mandanten verstehen. Stellen Sie den Mandanten und seine Problematik in den Mittelpunkt und geben Sie ihm das Gefühl, dass dem Mandant bei Ihnen geholfen wird.
Vermeiden Sie ausschmückende Adjektive wie „engagiert“, die objektiv nicht beweisbar sind, da diese unzulässig sind1. Jedoch ist es zulässig, wenn Rechtsanwälte in ihren Kanzleibroschüren wahrheitsgemäße Selbstdarstellungen angeben. Liegt beispielsweise Sportrecht im Interessengebiet des Rechtsanwalts, darf er eigene sportliche Leistungen angeben².

Wochenblätter:
Inserate in Wochenblättern sind geeignete Marketingmethoden, ihren Bekanntheitsgrad zu steigern.
Wenn die Anzeige dazu geeignet ist, dass die Menschen sie komplett durchlesen, bleibt sie auch in den Köpfen der Menschen. Vermeiden Sie unnötige Informationen und stellen sie klar dar, auf welche Rechtsgebiete sie spezialisiert sind. Kommt nun ein Rechtsproblem auf, werden die Menschen wissen, wen sie kontaktieren können.

Werbegeschenke:
Werbegeschenke sind eine Möglichkeit sich bewusst in das Gedächtnis der Menschen zu setzen.
Verteilen Sie kleine Dinge, die im Alltag nutzbar sind. Bei jeder Benutzung schaut sich der Benutzer Ihr Logo und Ihren Namen an und kommt vielleicht auf Sie zurück, sobald er einen Anwalt braucht. Bedenken Sie jedoch, dass die kleinen Werbegeschenke Ihre Kanzlei widerspiegeln sollen. Nehmen sie also nur qualitativ hochwertige Gegenstände.

Sponsoring:
Beim Sponsoring bleiben Sie, wie bei den Werbegeschenken, in den Gedanken der Leute. Je nachdem welche Gruppe sie unterstützen, werden Leute Sie mit einer guten Sache in Verbindung bringen und so positiv an Sie denken.

Kfz Beschriftung:
Eine andere Möglichkeit ist die KFZ-Beschriftung. Jedoch ist dabei zu beachten, das lange Internet oder Mailadressen, Telefonnummern oder Faxnummern darauf nichts zu suchen haben. Sie müssen sich durch einen interessanten Slogan in den Köpfen der Menschen einprägen, der immer mit dem Kanzleinamen in Verbindung gebracht wird. Wenn die potentiellen Mandanten Sie dann über Suchmaschinen oder Branchenverzeichnisse suchen, werden diese Sie dann auch finden.

Internetauktionshäuser:
Auf Internetauktionshäusern dürfen Beratungsleistungen von Anwälten versteigert werden.³ Die Darstellungsform auf solchen Internetauktionshäusern ist passiv und belästigt nicht. Dies ist eine gute Möglichkeit schnell gefunden zu werden.

1 Vgl. LG Berlin, 24.März 2000, AZ 15 O 496/99
2 Vgl. BverfG GRUR 2003, 965, 966
3 Vgl. BverfG GRUR 2008, 619 Rn.10