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Gesetzesänderungen der neuen GroKo

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Gesetzesänderungen der GroKo

Neues Jahr, neue Gesetze – neue Regierung, neues Glück. Was ist in diesem Jahr in rechtlicher Hinsicht anders, was wird sich noch ändern? Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte im Überblick.

Alles rund ums Geld

Ein höherer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer ist auf 9000 Euro angestiegen. Zuvor betrug er 8820 Euro. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften ist er auf 18000 Euro angestiegen.

Steuererklärung: Keine Belege mehr und längere Frist

Bei der diesjährigen Steuererklärung müssen keine Belege mehr beim Finanzamt eingereicht werden. Jedoch kann das Amt die Belege bis zu einem Jahr nach Abgabe der Erklärung verlangen. Diese sollten daher innerhalb dieses Zeitraums aufbewahrt werden. Außerdem wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung auf Ende Juli verlängert.

Spitzensteuersatz & Soli

Anders als erwartet wurde seitens der neuen Koalition noch nichts zum Spitzensteuersatz verkündet. Bislang wird dieser bei einem Jahreseinkommen von knapp 54000 Euro erhoben. Es bleibt abzuwarten, ob die Grenze auf 60000 Euro angehoben wird. Außerdem möchte die GroKo den Soli abschaffen. In den nächsten vier Jahren sollen 90 Prozent aller Soli-Zahler befreit werden.

Riester-Sparer dürfen sich freuen

Sie sind Riester-Renten-Sparer? Dann ist Ihre Grundzulage von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr angestiegen.

Einführung der „Grundrente“

Die GroKo hat angekündigt, bedürftige Rentner über die Grundsicherung zu heben. All diejenigen, die mindestens 35 Jahre lang gearbeitet, auf Kinder oder Angehörige geachtet haben, sollen eine Grundrente erhalten. Diese liegt zehn Prozent über dem Grundsicherungsbedarf.

Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger

Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger bekommen in diesem Jahr statt 409 Euro 416 Euro, Paare erhalten statt 368 Euro 374 Euro pro Kopf.

Tschüss zum 500-Euro-Schein

Die Europäische Zentralbank hat entschieden, dass bis zum Ende des Jahres die Ausgabe des 500- Euro-Scheins eingestellt werden soll. Es bleibt abzuwarten, wann die allseits missbilligten ein- und zwei-Cent-Stücke vom Markt verschwinden.

Höherer Mindestlohn für Pflegekräfte und Elektrohandwerker

In Westdeutschland und Berlin ist der Mindestlohn von Pflegekräften um 35 Cent, auf 10,55 Euro angestiegen. Der Osten bleibt hinter diesen Regionen leider zurück. Erfreulich ist, dass hier ein Anstieg von 55 Cent erfolgt ist; der Mindestlohn wurde auf 10,05 Euro angehoben. Im Elektrohandwerk ist der Mindestlohn endlich bundesweit einheitlich auf 10,95 Euro angestiegen.

Bedarf nach mehr Pflegekräften wurde erkannt

Die GroKo plant Pflegeeinrichtungen mit 8000 neuen Fachkräften zu entlasten. Bezahlungen und Arbeitsbedingungen sollen durch Tarifverträge einen Aufschwung erfahren.

Gleichberechtigter Lohn durch Auskunftsanspruch?

In Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern können Beschäftigte nunmehr Informationen über die Bezahlung von Kollegen mit gleichartiger Beschäftigung einfordern. Unterschiede, insbesondere zwischen Männern und Frauen, sollen damit leichter aufgedeckt werden.

Familie, Leben und Verbraucherschutz

Die GroKo will das Kindergeld im Juli 2019 und Januar 2021 erhöhen. Insgesamt sollen es 25 Euro mehr im Monat pro Kind sein. Der Unterhaltssatz wurde hingegen bereits erhöht; je nach Alter des Kindes und dem elterlichen Gehalt auf sechs bis zwölf Euro. Da zugleich die Einkommensklassen reformiert wurden, kann es sein, dass Kinder dennoch weniger erhalten als vorher.

Checken Sie Ihren Stromvertrag

Verbraucherschützer raten dringend dazu, Stromverträge zu kontrollieren, Abrechnungen und Anbieter zu vergleichen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnte vor diesjährigen Strompreiserhöhungen. Hier [http://www.verzeichnis-anwalt.de/ratgeber/rechtstipps/mietrecht/gas-und-stromrechnung.html] können Sie nachlesen, wie Sie Fehler in der Strom- und Gasrechnung ausfindig machen.

Krankenversicherung

Im Koalitionsvertrag blieb die erhoffte Reform des Gesundheitssystems aus. Immerhin sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder gleichermaßen belastet werden.

Mutterschutz in der Schule/im Studium

Seit diesem Jahr haben auch Schülerinnen und Studentinnen einen Anspruch auf Mutterschutz. Es gelten die sechs freien Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.

Vor- und Nachteile für Reisende

Bis zu 20 Tage vor Reisebeginn dürfen Veranstalter auf den gebuchten Preis einen Aufschlag von bis zu acht Prozent vornehmen. Außerdem müssen Reisende hinnehmen, dass ihre Flugdaten durch das Bundeskriminalamt fünf Jahre lang gespeichert werden. Immerhin: Reisende können bei Mängeln ihre Ansprüche nunmehr zwei Jahre lang geltend machen – zuvor galt eine Monatsfrist.

EU-weites Streaming

Kostenpflichtige Streaming-Dienste lassen sich seit Ende März auch im EU-Ausland nutzen, ohne dass dafür zusätzliche Gebühren anfallen.

Verbraucherfreundliches Klageverfahren gegen Diesel-Skandal?

Um die Klagemöglichkeit von vielen betroffenen Verbrauchern, wie dies beim Diesel-Skandal der Fall ist, zu erleichtern, hat sich die GroKo für die Musterfeststellungsklage ausgesprochen. Diese soll zum 1. November 2018 eingeführt werden.